Vorankündigung in der Dithmarscher
Landeszeitung vom 25. Juni 2012:
Link zum Protokoll der Sitzung auf der
Website der Amtsverwaltung Büsum-Wesselburen:
Hinweis:
August Gustav Dunklau ist
definitiv NICHT verurteilt, bzw. sogar hingerichtet worden, sondern war "lediglich" als
Untersuchungshäftling wegen "Wehrdienstentziehung"
inhaftiert, da er einer Aufforderung zur Einziehung zur Wehrmacht
nicht nachgekommen war. Sein Tod im Gefängnis, nach etwas mehr als
zwei Wochen Untersuchungshaft, als Folge einer schweren
Magenkrebserkrankung, war allerdings wohl das einzige, was letztlich
eine Anklageerhebung und Verurteilung (außer zu einer Todesstrafe,
ggf. auch zu einer höheren Gefängnisstrafe, ggf.
Konzentrationslager ("Sonderaktion Wehrmacht")),
verhinderte.
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