Diese Seite dient dem Andenken zweier Opfer des Nationalsozialismus aus Norddeich (Dithmarschen), deren Geschichte fast in Vergessenheit geriet:

dem des Landarbeiters August Dunklau (1895-1944), der den Kriegsdienst verweigerte und dessen Name bis heute auf dem Ehrenmal der Gemeinde Norddeich für die Gefallenen (sic!) verzeichnet ist, und seines Bruders Heinrich Dunklau (1900-1941), der ins KZ Sachsenhausen kam (als "Asozialer") und später in Pirna-Sonnenstein vergast wurde.

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Montag, 13. Juni 2011

August Gustav Dunklau


Die vergessene Kriegsdienstverweigerung des Norddeicher Landarbeiters August Dunklau (1895-1944)

In Norddeich steht, wie in nahezu allen Gemeinden, ein Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege. Nach dem Krieg von 1914/18 errichtete man 1921 zunächst einen Findling mit Namen an zentraler Stelle im Ort. Im Februar 1963 beriet der Gemeinderat über eine Neugestaltung und beschloß, daß 3 Grabplatten gesetzt werden, so daß die Opfer des letzten Weltkrieges auch miterfaßt werden.“[1] Die „dankbare Verehrung eurer Gemeinde Norddeich[2] galt nun zwei Generationen von Norddeicher Männern, die in den letzten Kriegen ums Leben gekommen waren.

Für die Zusammenstellung der Namen auf den Tafeln ging man offensichtlich u.a. im Standesamt Wesselburen systematisch die Beurkundungen der Sterbefälle durch. So gelangte auch ein Wehrpflichtiger namens August Gustav Dunklau auf die linke Tafel, der am 31. März 1944 um 3 Uhr nachts in Neumünster an unbekannter Ursache verstorben war. So die Beurkundung durch das Standesamt Wesselburen.[3] Doch wer erinnert sich noch an August Dunklau? Und wie und warum starb er in Neumünster?

Bis zur Auffindung und Identifizierung eines Portraitfotos[4] vermittelte nur eine Beschreibung in einer Fahndungsanzeige von 1921 ein Bild von ihm:

1.90m groß, schlank und kräftig, dunkelblond, graue Augen, kleiner grauer Schnurrbart.[5]

August Dunklau, geboren am 30. Januar 1895, wuchs als fünftes von acht Kindern[6] des Arbeiters Friedrich Dunklau (1852-1903) in einfachen Verhältnissen auf. Nach Beendigung der Schulpflicht 1910 verbrachte er fast sein ganzes Leben als ungelernter Landarbeiter in Norddeich.[7]

Während des 1. Weltkriegs war er Soldat in der Marine. Seinen Nichten erzählte er später von seiner Teilnahme an der Seeschlacht beim Skagerrak im Jahr 1916. Der Anblick der von unzähligen Granateinschlägen auf Deck zerfetzten Körper seiner Kameraden hinterließ bei ihm ein Trauma, das ihm nach dem Krieg ein normales Leben zunächst unmöglich machte. Wegen kleinerer Straftaten wurde er verurteilt, bis er schließlich durch das Amtsgericht Wesselburen zeitweilig für unzurechnungsfähig (geschäftsunfähig) erklärt und unter Vormundschaft gestellt wurde.[8]

Während des 2. Weltkriegs, noch vor der verzweifelten Massenrekrutierung von Jugendlichen und alten Männern ab September 1944, dem sog. Volkssturm, sollte der inzwischen 49-jährige im März des Jahres zur Wehrmacht eingezogen werden.[9]

Läßt sich seine militärische und persönliche Biographie auch sonst durch den Verlust von Akten nur schwer rekonstruieren[10], so existiert zumindest noch im Bundesarchiv, in der Abteilung Militärarchiv in Freiburg, eine Untersuchungsakte des Gerichts der 190. Division in Neumünster, die ein Schlaglicht auf die Ereignisse im März 1944 wirft.

Das schmale, 20 Seiten umfassende Heft beginnt mit folgender Meldung aus dem Straf- und Jugendgefängnis Neumünster vom 31. März 1944:

Der Hauptwachmeister Hille – Nachtdienst Zentrale – zeigt an, dass der Hilfsaufseher Klobke den Untersuchungshäftling Dunklau, August, Zelle 276, als er ihm heute morgen gegen 6.15 Uhr die Oberkleider hineingeben wollte, tot auf dem Bett liegend, vorgefunden habe.[11]

Der in das Gefängnis herbeigeholte Arzt Dr. Adolf Lübbert führte um 7 Uhr morgens eine erste Untersuchung der Leiche durch und stellte fest, „dass der Tod vor ca. 4 Stunden eingetreten war.[12]

Für den Folgetag wurde eine Obduktion angeordnet, die durch den renommierten Kieler Universitätsprofessor und Rechtsmediziner Wilhelm Hallermann durchgeführt wurde. Prof. Hallermann und der ihm assistierende Laborant kamen am 1. April 1944, einem Samstag, mit einem von der Gerichtskasse bezahlten Leihwagen nach Neumünster. Das gewissenhafte handschriftliche Obduktionsprotokoll schließt mit dem vorläufigem Gutachten Hallermanns:

Als Todesursache fand sich eine eitrige Bauchfellentzündung ausgehend von einer Darmverschließung infolge Verwachsung des Querdarms unter dem Magen im Bereich eines hier bestehenden, älteren Magenkrebses.[13]

Nach der Feststellung einer natürlichen Todesursache wurden alle weitere Ermittlungen eingestellt. Die für die Wehrmachtauskunftsstelle in Berlin verfaßte Todesmeldung nennt als Todesursache „Bauchfellentzündung“. Als Dunklaus Dienstgrad wird stets „Wehrpflichtiger“ und als Truppenteil das „Wehrbezirkskommando Hamburg I“ angegeben.[14]

Letztes Stück der Akte ist eine Abschrift einer Erstattungsforderung des Gefängnisses Neumünster vom 15. Mai 1944 gegenüber dem Wehrmachtsgericht. Darin wird eine Forderung von 22,50 Reichsmark erhoben:

Der August Dunklau, geb. 30.1.95 in Norddeich/Wesselburen, hat auf dortiges Ersuchen (gemeint ist das Gericht der 190. Division (Anm. d. Verf.)) in dem hiesigen Strafgefängnis in der Zeit vom 16.3.1944 bis 31.3.1944 insgesamt 15 Tage als Untersuchungshäftling eingesessen.[15]

Die Akte enthält keine Bemerkung dazu, weshalb August Dunklau in Untersuchungshaft saß. Weitere Akten oder Eintragungen finden sich in den im Bundesarchiv-Militärarchiv vorliegenden Beständen nicht und sind wohl auch nicht zu erwarten.

Der Kreis der Möglichkeiten ist durch die übrige Faktenlage so sehr eingeschränkt, daß sich auch ohne direkten Beleg die Aussage machen läßt, daß gegen August Dunklau wegen Kriegsdienstverweigerung[16] ermittelt wurde.

August Dunklau war als „Untersuchungshäftling“ im Strafgefängnis Neumünster arretiert, wo er aber als „Wehrmachtsgefangener“ der Wehrgerichtsbarkeit unterstand, der er ab dem Tag seiner Einberufung unterlag.[17] Die Angabe des Dienstgrads mit „Wehrpflichtiger“ und des Truppenteils mit „WBK Hamburg I“ läßt erkennen, daß die Tat noch vor seiner Dienststellung geschehen sein muß. Hierfür kommen die Tatbestände der Paragraphen 64 und 69 des Militärstrafgesetzbuches (MStGB) in Frage:

§ 64: „Wer unbefugt seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als einen Tag [...] abwesend ist, wird mit Gefängis oder Festungshaft bis zu zehn Jahren bestraft.[18]

§ 69: „Wer in der Absicht, sich der Verpflichtung zum Dienste in der Wehrmacht dauernd zu entziehen oder die Auflösung des Dienstverhältnisses zu erreichen, seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, wird wegen Fahnenflucht bestraft.“[19]

Die Unterscheidung der Tatbestände besteht in der Absicht des Täters sich dauernd zu entziehen.[20] Daß Dunklau die Absicht hatte, sich nicht nur vorübergehend, sondern dauernd der Kriegsdienstpflicht zu entziehen, die ab 1944 immer mehr ältere und u.k.-Gestellte traf, dürfte feststehen. Jedoch bestand die Aussicht auf dem flachen Land längere Zeit unentdeckt zu bleiben nicht.[21] Daß er offenbar nicht weit floh oder sich versteckte, sondern in Norddeich durch die Feldgendarmerie verhaftet wurde, davon spricht auch eine Familienüberlieferung.[22]

In seiner Biographie, dem familiären und sozialen Umfeld in dem er aufwuchs und in den Ereignissen in der Zeit des Nationalsozialimus finden sich eine ganze Reihe möglicher persönlicher und politischer Motive:

1. August Dunklau hatte bereits einen Weltkrieg durchlebt und erheblich an den psychischen Folgen der Schlachterlebnisse gelitten.

2. Er war an Magenkrebs in einem fortgeschrittenem Stadium erkrankt, an dem in den Jahren 1941 und 1943 zwei Geschwister früh verstorben waren.[23]

3. Die Verbrechen des Nationalsozialismus waren ihm bewußt, da sein 1900 geborener Bruder Heinrich im Juni 1941 in der Vernichtungsanstalt Pirna-Sonnenstein mit Gas ermordet worden war. Die Todesurkunde gibt verschleiernd – nach damaliger Auffassung offenbar noch verharmlosend – das KZ Sachsenhausen bei Oranienburg als Todesort an, wo dieser als Häftling Nr. 33166 seit September 1940 inhaftiert war.[24]

4. Der sich den Grenzen der Heimat nähernde Krieg hatte die Familie des Unverheirateten und Kinderlosen längst erreicht: Der älteste Neffe war im Oktober 1941 in Rußland gefallen, praktisch alle männlichen Angehörigen standen bereits im Feld. Im September 1943 kam seine Nichte Else zusammen mit ihren Kindern als Flüchtling der vorausgegangenen Bombardierung Hamburgs nach Norddeich.[25]

5. Als einfacher Landarbeiter stand er der politischen Linken nahe. Der dem Haus der Dunklaus benachbarte und überwiegend von einfachen Arbeitern bewohnte Fischerweg war als „die rote Straße“ bekannt. Am 9. April 1932 kam es dort zu einer Schießerei mit 4 Verletzten, als SA- und SS-Angehörige eine geplante Wahlkampfveranstaltung der KPD sprengten.[26]

August Dunklau wußte zu genau aus seinen Erlebnissen im Ersten Weltkrieg, was man sich unter einer „Schlacht“ vorzustellen hatte. Ihm müssen dort, wo die Welt wie „mit Brettern vernagelt“ scheint, die Verbrechen die der Nationalsozialismus auch an seiner Familie beging deutlich bewußt gewesen sein. Dagegen ist es gut denkbar, daß ihm die Erkrankung an Magenkrebs und die Möglichkeit seines baldigen Todes nicht vor Augen gestanden hat[27], wodurch sie als mögliches hinreichendes Motiv wegfiele. Stark dürfte auch der absehbare negative Kriegsausgang und das Bestreben sich nicht noch verheizen zu lassen eine Rolle gespielt haben.[28] Als im Frühjahr 1944 der schriftliche Einberufungsbefehl ergangen sein wird, stand jedenfalls für ihn fest, daß er diesem nicht Folge leisten würde.

Wäre sein Name nicht auf dem Norddeicher Ehrenmal eingraviert, ich hätte mich wohl nicht so intensiv darum bemüht, mehr über August Dunklau herauszufinden.

Der Name des österreichischen Kriegsdienstverweigerers Franz Jägerstätter, der als gläubiger Katholik aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerte und dafür 1943 hingerichtet worden war, wurde nach dem Krieg erst nach heftigen Kontroversen auf dem Kriegerdenkmal für die Toten des 2. Weltkrieges in seinem Heimatort St. Radegund eingetragen.[29] Es war dies zur damaligen Zeit offensichtlich die einzige Möglichkeit ihn zu ehren oder ihn wenigstens nicht als ehrlos stehen zu lassen.

Hätte man August Dunklau als „Gefallenen“ der Gemeinde Norddeich auf dem Ehrenmal aufgelistet, wenn er als Kriegsdienstverweigerer oder bei etwaiger Verurteilung als Fahnenflüchtiger oder „Wehrkraftzersetzer“ bekannt gewesen wäre? Vermutlich nicht. Ist ein falsches Erinnern daher manchmal sogar besser als ein völliges Vergessen?

August Dunklau ist – und daran besteht abschließend kein Zweifel – nicht von den Nationalsozialisten ermordet worden. Auch ist es nie zu einer Anklage oder zu einem Urteil gegen ihn gekommen.[30] Allerdings wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn lediglich eingestellt, da er kurze Zeit später in Untersuchungshaft verstarb.

Geringgeschätzt werden darf sein Handeln aber deshalb keinesfalls. Der NS-Staat ließ keinen Zweifel an der Härte mit der Verweigerung – aus welchen Motiven auch immer – bestraft werden würde. Hitler hatte bereits in „Mein Kampf“ verlangt, daß jeder Soldat wissen müsse, daß er an der Front sterben könne, als Deserteur aber sterben müsse.[31] In der Praxis ermöglichten zahlreiche während des Krieges mehrfach verschärfte Regelungen[32], daß NS-Militärrichter ohne weitere Fallunterscheidungen reihenweise Todesurteile aussprachen, wobei „eventuell noch vorhandene Reste eines rechtsstaatlichen Prinzips aus dem Wehrmachtsstrafrecht (eliminiert waren)“.[33] Nach Hochrechnungen fällte die NS-Militärjustiz 30.000 Todesurteile wegen Desertion, von denen 23.000 vollstreckt wurden.[34]

Jahrzehntelang hat man sich schwer getan, die Verweigerung oder Desertion vieler einfacher Soldaten statt als ehrlose Tat, ebenso als eine Form von Widerstand anzusehen, wie den gescheiterten Putsch der Offiziere vom 20. Juli 1944. Widerstand gegen eine verbrecherische Diktatur war es, gegen ihre millionenfachen Morde und gegen die ihnen dienenden Angriffs- und Vernichtungskriege, die von der NS-Propaganda stets als gerechtfertigte Verteidigungsakte dargestellt wurden. Auch der schließliche Kampf auf dem heimatlichen Boden, von dem der Krieg ausgegangen war, war daher im Großen kein Ehre bringender Opfergang.

Die Gemeinde Norddeich steht meiner Meinung nach heute in der Verantwortung nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen und der historischen Stichhaltigkeit der Beweisführung erneut zu entscheiden.

August Dunklau als „Gefallenem“ die „dankbare Verehrung“ zukommen zu lassen, mit der noch die vorletzte Generation den toten Soldaten des 2. Weltkriegs in gleicher Weise wie denen des Ersten gedenken wollte; Ohne kritische Nuancierung, welchem Zweck eigentlich dieser Krieg diente und wie man noch Opfer werden konnte – das geht meiner Meinung nach nicht.

Der bei der Zusammenstellung der Namen der „Opfer“ unbeabsichtigt gemachte Fehler, kann meiner Meinung nach nicht durch eine Tilgung des Namens[35], sondern muß durch eine zeitgemäße, aufgeklärte und reflektierte neue Erinnerungskultur überwunden werden, die den Weg für ein Gedenken an weitere Opfergruppen frei macht. Es ist daher mein Vorschlag eine bauliche Ergänzung des Ehrenmals in Form der Setzung eines „Stolpersteins“ für August Dunklau vorzunehmen. Das Protokollbuch spricht 1921 über die Gefallenen des 1. Weltkriegs noch von „Kriegern“. 1963 sprach man von „Opfern des letzten Weltkrieges“ und meinte doch nur die Gruppe der Soldaten. Unter einer erneuerten Sichtweise sollte auch für den in Norddeich geborenen Bruder und KZ-Häftling Heinrich Dunklau, der 1941 Opfer des NS-Euthanasieprogramms wurde, eine Verlegung bedacht werden.[36]

Die Chance in Norddeich zum Vorreiter für andere ländliche Gemeinden zu werden, die in Dithmarschen ein schweres historisches Erbe am Nationalsozialismus tragen, sollte nicht ungenutzt bleiben.[37]



[1] Protokollbuch der Gemeinde Norddeich, Gemeindevertretersitzung vom19.02.1963.

[2] Widmungspruch auf der mittleren, den Gefallenen 1914-1918 gewidmeten Tafel.

[3] Sterbefälle StA. Wesselburen, Nr. 151/1946.

[4] Quellen und Unterlagen zur Norddeicher Dorfchronik, Reimer Block, Norddeich. Seine heute in Pforzheim lebende Nichte Emmi Gedrat, geb. Dunklau, (*1924), identifizierte August Dunklau auf der umseitig nur mit der Beschriftung „Dunklau“ versehenen Fotographie, die vermutlich für die Erstellung eines Ehrenbuchs für die Weltkriegsteilnehmer 1914/18 angefertigt worden war.

[5] „Öffentlicher Anzeiger für den Regierungsbezirk Schleswig“, Jahrgang 1921, S. 19.

[6] Geburten StA. Wesselburen-Land, Nr. 24/1895.

[7] Schreiben des Amts Büsum-Wesselburen vom 28.02.2011.

[8] Telefonat des Autors mit Emmi Gedrat, geb. Dunklau vom 07.01.2011. Ein Hinweis auf die erklärte Geschäftsunfähigkeit findet sich auch in dem in der Fahndungsanzeige von 1921 erwähntem Aktenzeichen F.+1/20 des Wesselburener Amtsgerichts. Wie es mit der vom Reichsjustizministerium am 28.11.1934 verkündeten Aktenordnung für die deutschen Justizbehörden auch später allgemein verbindlich festgelegt wurde, weist der Buchstabe F vermutlich auf die Abteilung Familiensachen hin, worunter auch vormundschaftliche Angelegenheiten bei Fällen von Geschäftsunfähigkeit fallen.

[9] Schreiben des Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg vom 09.11.2010.

[10] Ein erhebliches Problem dabei stellt der massenweise Verlust von Akten im Jahre 1945 dar. So zerstörte nicht nur die Bombardierung des Heeresarchives in Potsdam nahezu die gesamte Überlieferung der preußischen Armee u.a. für die Zeit des 1. Weltkrieges, auch „die Überlieferung des Wehrkreiskommandos X und der zugeteilten bzw. unterstellten Dienststellen muss im Prinzip als verlorengegangen oder befehlsgemäß vernichtet angesehen werden.“ (Einleitung zum Bestand RH 53-10, des Bundesarchivs-Militärarchivs Freiburg.). Die Gefangenenunterlagen aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster aus der Zeit bis 1945 gelten ebenfalls als verlorengegangen (vermutlich vernichtet).

[11] BArch, PERS 15 / Gericht der 190. Division, Akte Nr. 747.

[12] Akte Bundesarchiv. Ferner heißt es dort: „Strangulationszeichen waren nicht vorhanden.

[13] Akte Bundesarchiv.

[14] Akte Bundesarchiv.

[15] Akte Bundesarchiv.

[16] Es handelt sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Zu den Tatbeständen siehe im folgenden.

[17] Gemäß § 9 und § 10 des Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich.

[18] Gemäß § 6 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) vom 17.08.1938. Vgl. Fassung des MStGB gemäß Verordnung vom 10.10.1940, RGBl. I S. 1347.

[19] Fassung gemäß Verordnung vom 10.10.1940, RGBl. I S. 1347. Gemäß § 6 KSSVO ist Fahnenflucht nach § 70 folgendermaßen zu bestrafen: „Bei Fahnenflucht ist auf Todesstrafe oder auf lebenslanges oder zeitiges Zuchthaus zu erkennen.

[20] Vgl. Geldmacher, Thomas: „„Auf Nimmerwiedersehen!“ Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung und das Problem, die Tatbestände auseinander zu halten“ In: Walter Manoschek: „Opfer der NS-Militärjustiz.“ Wien 2003, S. 135f.

[21] Ziemann, Benjamin: „Fluchten aus dem Konsens zum Durchhalten. Ergebnisse, Probleme und Perspektiven der Erforschung soldatischer Verweigerungsformen in der Wehrmacht 1939-1945.“ In: Rolf-Dieter Müller: „Die Wehrmacht: Mythos und Realität.“ München 199, S. 597f.

[22] In einer mündlichen Überlieferung seiner Nichte Else Görgner, geb. Dunklau (1918-2001) gegenüber ihren Kindern einige Jahre nach dem Krieg heißt es, ihr Onkel habe Schmähbriefe an Hitler geschrieben, die aber von seiner Schwester stets abgefangen und vernichtet wurden. Eine Wahrsagerin habe ihm dies mitgeteilt und ihn dazu veranlaßt die Briefe selbst bei der Post aufzugeben. Daraufhin sei er verhaftet und wenig später ermordet worden. Ohne die jetzt recherchierten Hintergründe blieb diese Erzählung mißverstanden. Verhaftung und Tod des Onkels dürften den wahren Kern bilden. Den Grund für seine Verhaftung und noch viel weniger die genauen Umstände seines Todes kannte Else Görgner, die soweit bekannt 1944 nicht mehr in Norddeich lebte, offenbar nicht, versuchte sie aber zu erklären. So leitete sie aus der antinationalsozialistische Haltung ihres Onkels (und der Familie insgesamt) ein politisches Motiv ab, da sie auch von seiner Ermordung ausging, weil bereits 1941 ein Mitglied der Familie im Konzentrationslager ermordet worden war (s.u.). Legendär dagegen sind die Schmähbriefe, für die er nicht in Wehrmachtsgewahrsam gekommen wäre. Zudem lebten nach dem Tod seiner Schwester Emma Dunklau im Juli 1943, die mit ihm im ehemaligen elterlichen Haushalt in Norddeich wohnte, nur noch zwei verbliebene Schwestern in Wesselburen und Berlin. Das Vorkommen einer Wahrsagerin ist klar der Faszination seiner Nichte an Wahrsagerei und Kartenlegen zuzuschreiben.

[23] Fritz Heinrich Dunklau mit 52 Jahren (Sterbefälle StA. Wesselburen, Nr. 20/1941, eingetragene Todesursache: Magenkrebs), Emma Wilhelmine Dunklau mit 45 Jahren (Sterbefälle StA. Wesselburen, Nr. 47/1943; eingetragene Todesursache: Herzwassersucht).

[24] Sterbefälle StA. Oranienburg, Nr. 957/1941. Schreiben der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen vom 13.04.2010.

[25] Fritz Jacob Dunklau, geb. am 05.07.1915 in Hillgroven, gef. am 4. Oktober 1941 in Rußland. Am 21.12.1944 starb August Dunklaus Halbbruder Peter Lemster in Lettland im Lazarett (geb. 01.12.1907 in Norddeich). Er ist auf der rechten Tafel des Ehrenmals eingetragen.

[26] Quellen und Unterlagen zur Norddeicher Dorfchronik, Reimer Block, Norddeich.

[27] Wäre der Magenkrebs von einem zivilem Arzt bereits diagnostiziert worden, hätte auch eine Herabsetzung seiner Tauglichkeit sehr wahrscheinlich mit der Folge der Freistellung von der Dienstpflicht stattgefunden. Magenkrebs ist allerdings oftmals bis zu einem relativ fortgeschrittenem Stadium mit nur relativ schwachen Symptomen besetzt. August Dunklaus allgemeiner Gesundheitszustand schien bis zum Schluß unauffällig. Der Obduktionsbericht spricht noch von „mittelkräftigem Körperbau in mässigem Ernährungszustand“.

[28] Ziemann, „Fluchten“, S. 597.

[29] Biographischer Eintrag von Franz Jägerstätter (1907-1943) im „Ökumenischen Heiligenlexikon“ unter: http://www.heiligenlexikon.de/BiographienF/Franz_Jaegerstaetter.html (aufgerufen am 02.04.2011).

[30] Die Urteile der nationalsozialistischen Justiz gegen Kriegsdienstverweigerer und Deserteure wurden mit dem „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile“ von 1998/2002 aufgehoben (NS-AufhG vom 25.08.1998 (BGBl. I S. 2501), Ergänzung vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2714).

[31] Hitler, Adolf: „Mein Kampf“, S. 586-588.

[32] So etwa die 1. Ergänzungsverordnung zur KSSVO vom 01.11.1939. § 5a erlaubte die „Überschreitung des regelmäßigen Strafrahmens“ bei Verstößen „gegen die Manneszucht oder die Gebote des soldatischen Mutes“.

[33] Walter, Thomas: „Schnelle Justiz – gute Justiz?“ In: Manoschek, Walter: „Opfer der NS-Militärjustiz.“ Wien, 2003. S. 28.

[34] Walter, Thomas: „Schnelle Justiz – gute Justiz?“ In: Manoschek, Walter: „Opfer der NS-Militärjustiz.“ Wien, 2003. S. 27f.

[35] Dies ist schon ästhetisch und technisch ausgeschlossen.

[36] Das Geburtshaus und letztes Wohnhaus von August Dunklau stand am Norderkirchweg und existiert heute nicht mehr. Außerdem handelt es sich um einen Feldweg ohne Bürgersteigpflaster. Eine dortige Verlegung widerspräche dem Ziel der „Aktion Stolpersteine“ und wäre auch technisch nicht durchführbar. Zwar wird gewöhnlich vor der letzten Wohnadresse verlegt (Heinrich Dunklau lebte zuletzt in Langenhorn bei Husum) eine Verlegung der Gedenksteine zusammen am selben Ort entspräche aber auch dem erklärten Ziel der Familienzusammenführung.

[37] Tellingstedt hat erst kürzlich, über 60 Jahre nach Kriegsende damit begonnen, alle Namen seiner Gefallenen zusammenzustellen (Dithmarscher Landeszeitung vom 11.10.2008). Die NSDAP erreichte bei der letzten Wahl, bei der noch andere Parteien zugelassen waren am 5. März 1933 im Kirchspiel Tellingstedt bei einer Wahlbeteiligung von 93% einen Anteil von 84,9%. Die mit ihr verbündete Deutschnationale Volkspartei (DNVP) kam dazu noch auf 8,2%. Wenigstens Forderungen sich des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus anzunehmen gibt es zum Glück auch dort (DLZ vom 14.11.2009).