Diese Seite dient dem Andenken zweier Opfer des Nationalsozialismus aus Norddeich (Dithmarschen), deren Geschichte fast in Vergessenheit geriet:

dem des Landarbeiters August Dunklau (1895-1944), der den Kriegsdienst verweigerte und dessen Name bis heute auf dem Ehrenmal der Gemeinde Norddeich für die Gefallenen (sic!) verzeichnet ist, und seines Bruders Heinrich Dunklau (1900-1941), der ins KZ Sachsenhausen kam (als "Asozialer") und später in Pirna-Sonnenstein vergast wurde.

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Montag, 3. September 2012

Alternativer Standort für Norddeicher "Stolpersteine": Mühlenstraße 18.

Die im DLZ-Artikel "Das falsche Erinnern" vom 27. Juli 2011 angedachte Verlegung von zwei "Stolpersteinen" für den auf dem Ehrenmal in Norddeich verzeichneten "gefallenen" Kriegsdienstverweigerer August G. Dunklau und seinen im KZ Sachsenhausen inhaftierten und später ermordeten Bruder G. Heinrich Dunklau am Norddeicher Ehrenmal hat für Gesprächsstoff gesorgt.
Bei einem persönlichen Treffen von mir und meinem Vater zur Erörterung des Themas mit Bürgermeister Jacobsen und stellvtr. Bürgermeister Block am 14. August 2012, kam v. a. die Frage auf, ob die räumliche Zusammenlegung der Erinnerung an Kriegs-Gefallene mit dem Gedenken an NS-Verfolgte angebracht ist. Es bietet sich jedoch auch die Möglichkeit in Norddeich "Stolpersteine" in der sonst üblichen Verfahrensweise in den Gehweg vor das letzte Wohnhaus oder die letzte Wirkungsstätte der Opfer einzulassen:

Mühlenstraße 18 in Norddeich (1991)
Im Jahre 1931 erwarb der Landarbeiter Johann Carsten Friedrich Dunklau (1887-1943) das Haus in der Mühlenstraße 18 in Norddeich. Der Junggeselle, der 1943 im Krankenhaus Wesselburen wohl an durch einen Arbeitsunfall verursachter Wundfäule verstarb, war das älteste der acht Geschwister der Familie des 1903 verstorbenen Arbeiters Friedrich Dunklau, und Bruder von August und Heinrich.

Während der 1930er und 1940er Jahre lebten in Norddeich noch der ebenfalls unverheiratete und kinderlose Bruder August Dunklau, die Schwester Emma, mit Tochter Else (*1918) und den zwei kleinen Kindern (*1923 Johannes und *1924 Emmi) ihrer verstorbenen Schwester, sowie die verwitwete Großmutter. Gelegentlich war auch der oft als Wanderarbeiter umherziehende Bruder Heinrich vor Ort.
Johann Dunklau (1887-1943)

In die Kriegsjahre fällt nicht nur der Tod der Witwe Dunklau (1942), sondern es sterben auch die vier Brüder (1941 (2), 1943, 1944) und die Schwester Emma (1943). Während der letzten Kriegsjahre leben nur noch Else, mit ihren zwei eigenen Kindern nach der Bombardierung Hamburgs 1943 von dort geflohen, und Emmi in Norddeich. Johannes Dunklau ist im Kriegseinsatz. Die Erbengemeinschaft vertritt die in Wesselburen lebende Tante Christina Peters (geb. Dunklau), die später das Haus am Norderkirchweg besitzt und es noch jahrzehntelang vermieten wird.

Nach Ende des Krieges bringt Johannes Dunklau das Haus in der Mühlenstraße in seinen Besitz, indem er die Miterben auszahlt. Er wird später seinen Hauptwohnsitz in Quickborn bei Hamburg nehmen und nur noch gelegentlich Norddeich aufsuchen. Im Oktober 2003 verkauft er das Haus schließlich mit reichlich 8000 qm dazugehöriger Weide an einen Zuzügler. Im Nachlaß von Johannes Dunklau befanden sich die einzigen noch bekannten Fotografien von Johann und Heinrich Dunklau.

Johannes Dunklau (1923-2008)
Im Gegensatz zum Norderkirchweg ist die Mühlenstraße eine der Hauptstraßen Norddeichs, geteert und mit einem Bürgersteig versehen. Während das dortige Haus im Besitz von Johann Dunklau war dürfte es ein häufiger Anlaufpunkt, und auch zeitweise Unterkunft für die Junggesellen August und Heinrich gewesen sein.

Soweit eine Verlegung von "Stolpersteinen" am Norddeicher Ehrenmal nicht vorstellbar erscheint, sind bei Mühlenstraße 18 die wesentlichen Voraussetzungen (Bezug zu den Opfern, Bürgersteig) erfüllt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für ein angemessenes Gedenken an die Brüder Dunklau zu schaffen (Beschluß der Gemeindevertretung zur Genehmigung der Verlegung von "Stolpersteinen" im öffentlichen Raum), liegt jetzt in der Hand der Gemeinde Norddeich.

Sonntag, 2. September 2012

Sitzung der Gemeindevertretung Norddeich zu "Stolpersteinen"

Vorankündigung in der Dithmarscher Landeszeitung vom 25. Juni 2012:


Link zum Protokoll der Sitzung auf der Website der Amtsverwaltung Büsum-Wesselburen:


Hinweis:
August Gustav Dunklau ist definitiv NICHT verurteilt, bzw. sogar hingerichtet worden, sondern war "lediglich" als Untersuchungshäftling wegen "Wehrdienstentziehung" inhaftiert, da er einer Aufforderung zur Einziehung zur Wehrmacht nicht nachgekommen war. Sein Tod im Gefängnis, nach etwas mehr als zwei Wochen Untersuchungshaft, als Folge einer schweren Magenkrebserkrankung, war allerdings wohl das einzige, was letztlich eine Anklageerhebung und Verurteilung (außer zu einer Todesstrafe, ggf. auch zu einer höheren Gefängnisstrafe, ggf. Konzentrationslager ("Sonderaktion Wehrmacht")), verhinderte.